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Standlicht an Zweirädern
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Autor:  alfo [ 13. Mai 2019 20:14 ]
Betreff des Beitrags:  Standlicht an Zweirädern

Hallo Kupferlitzen,

nachdem ich beim Treffen bei Kalle mit Daniel mich über die "Notwendigkeit" eines Standlichts bei Zweirädern unterhalten habe (mein Manet-Roller Bj. 1962 hat keines) füge ich den § 51 StVZO bei. Also Zweiräder DÜRFEN ein STtndlicht haben; d.h. sie müssen keines haben.

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muss weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muss eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

Autor:  Ronco [ 14. Mai 2019 06:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Standlicht an Zweirädern

Thema sollte vielleicht in eine andere Rubrik verschoben werden. Geht ja nicht nur Beta an.

Darüber habe ich mir mangels Erfordernis noch nie Gedanken gemacht, ich glaube, hier haben 99% kein Standlicht, weil keine Batterie an Bord, für die meist kein Platz ist, oder der serienmäßige Lichtschalter hat die Funktion nicht.
Wichtiger sind die Regelungen (Baujahrabhängig) zu Blinker und Bremslicht ab Leichtkrafträder aufwärts. Aber das hatten wir ja schon.

Autor:  oldmoped [ 14. Mai 2019 07:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Standlicht an Zweirädern

Interessantes Thema,

meine Fantic Strada hat im original ein Standlicht auf der dritten Zündschaltposition, allerdings hab ich das beim neu verlegen des Kabelbaums nicht berücksichtigt weil ich es eh nicht brauche.
Könnte man aber jederzeit reaktivieren.

Gruß
Felix

Autor:  Hopi [ 14. Mai 2019 08:02 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Standlicht an Zweirädern

Wurscht! Alles was nicht dran ist kann auch nicht kaputt gehen.

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